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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Florian Bilger Fotodesign

I. Allgemeines – Geltungsbereich
(1)
Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) von Florian Bilger Fotodesign („Bilger“); entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an. Es gelten auch dann ausschließlich unsere AGB wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen ohne ausdrücklich seinen Bedingungen zu widersprechen.
(2)
Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden im Zusammenhang mit Aufträgen getroffen werden, sind in der Auftragsbestätigung und diesen Geschäftsbedingungen, und, soweit vorhanden, im Dienstleistungsvertrag schriftlich niedergelegt. Jede Änderung oder Ergänzung bedarf zu ihrer Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung der Fa. Bilger.
(3)
Unsere AGB gelten für die gesamte Geschäftsverbindung mit dem Kunden, d.h. auch dann wenn deren Einbeziehung nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart wird. Es gilt jeweils die aktuelle Fassung.
II. Angebot – Änderungsvorbehalt – Vertragsschluss
(1)
Angebote der Fa. Bilger sind freibleibend und unverbindlich; dies gilt insbesondere für Angaben zu Preisen, Lieferterminen, etc. D.h. ein Vertrag kommt erst mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung der Bestellung durch die Fa.Bilger zu Stande.
(2)
Handelsübliche Abweichungen in Farbe, Licht, Perspektive, und sonstigen Gestaltungsmitteln bleiben vorbehalten. Ebenso vorbehalten bleiben handelsübliche Abweichungen in der Ausführung gegenüber vorhandenen Mustern, etc..
(3)
Digitale Daten werden als RGB-Daten geliefert. Eine etwaige Bearbeitung digitaler Daten wird nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
(4)
Modelbuchungen erfolgen direkt im Namen und auf Rechnung des Kunden.
III. Preise – Zahlungsbedingungen
(1)
Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt gelten unsere Preise „ab Werk“; der Kunde trägt alle Kosten und Gefahren die mit einem Transport bzw. der Übertragung von Daten zum Bestimmungsort verbunden sind. Verpackungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2)
Ist etwas Anderes nicht bestimmt wird das Honorar der Fa. Bilger auf Basis der benötigten Zeit abgerechnet. Tagesbuchungen umfassen im Zweifel 8 Zeitstunden Arbeitszeit; Overtime wird mit dem dem Tageshonorar entsprechenden Stundensatz abgerechnet. Reisezeiten und Rüstzeiten sind gesondert zu vergüten.
(3)
Sämtliche Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer; sie wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(4)
Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
(5)
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Bilger anerkannt sind.
IV. Lieferungen – Lieferzeit
(1)
Angegebene Lieferzeiten und –termine sind rein informatorisch und unverbindlich. Erst wenn sie ausdrücklich schriftlich verbindlich zugesagt sind, sind diese verpflichtend. Bedingung ist in allen Fällen, dass sämtliche technischen und planerischen Fragen geklärt und alle Ausführungsdetails festgelegt sind; frühestens ab diesem Zeitpunkt beginnen Lieferzeiten zu laufen.
(2)
Die Einhaltung der Leistungsverpflichtungen der Fa. Bilger setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages behalten wir uns vor.
(3)
Bilger ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
V. Abnahme – Mitwirkungspflichten – Gefahrübergang
(1)
Bilger genügt seiner Lieferpflicht, sobald die bestellten Daten einmalig übermittelt bzw. auf Datenträger an den Kunden ausgeliefert sind; Mehrfachlieferungen bedürfen der ausdrücklichen Beauftragung und sind gesondert zu vergüten. Die Sicherung und Archivierung der Daten ist allein Sache des Kunden. Sie kann auf gesonderten Auftrag und gegen gesonderte Berechnung von Bilger übernommen werden.
(2)
Lieferungen sind nach Empfang sofort auf Mängel zu prüfen. Insbesondere eine fehlerhafte Übermittlung von Daten aufgrund technischer Fehler (z. B. unvollständige Datenübermittlung per ISDN/Email/FTP, fehlerhafte Datenträger, u. ä.) hat der Kunde sofort anzuzeigen. Mängel sind vom Kunden sofort, spätestens aber binnen 2 Wochen schriftlich unter Angabe des Lieferdatums und der Auftrags-Nr. zu rügen. Für Kaufleute gelten die Verpflichtungen nach §§ 377, 378 HGB. Der Kunde hat den Weisungen der Fa.Bilger im Hinblick auf evt. Regressansprüche gegen den Transporteur Folge zu leisten.
(3)
Der Download der Daten von unserem Server und Empfang der Daten auf dem Rechner des Kunden gilt als Abnahme sofern nicht unverzüglich widersprochen wird.
(4)
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart; Verladung und Versand bzw. Übermittlung zu dem vom Kunden benannten Bestimmungsort erfolgen also unversichert auf Kosten und Risiko des Kunden.
(5)
Autorenkorrekturen sind kostenpflichtig; sie hindern nicht die Abnahme der Leistungen der Fa.Bilger.
VI. Mängelhaftung
(1)
Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen nach dem Vertrag und Gesetz geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist (s. o. V./2.). Für Kaufleute gelten die Verpflichtungen nach §§ 377, 378 HGB.
(2)
Sofern ein Mangel vorliegt ist die Fa.Bilger nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Der Kunde hat Bilger für jeden einzelnen Mangel eine angemessene Frist zur Mangelbeseitigung zu gewähren.
(3)
Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
(4)
Bilger haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit Bilger keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Soweit die Haftung von
Bilger hier eingeschränkt worden ist gilt diese Einschränkung auch für eine etwaige persönliche Schadensersatzhaftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(5)
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
(6)
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
VII. Urheberrecht – Eigentumsvorbehalt – Nutzungsrechte
(1)
Sämtliche Urheberrechte an den gelieferten Daten und Dokumentationen bleiben der Fa.Bilger vorbehalten. Bilger ist darüber hinaus berechtigt, die für den Kunden erstellten Werke uneingeschränkt für Zwecke der Eigenwerbung einzusetzen und in diesem Rahmen auch zu publizieren.
(2)
Bilger behält sich auch alle sonstigen Rechte, namentlich das Eigentum und das Recht zur Nutzung bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Auftragsverhältnis vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Bilger jederzeit, auch ohne vorherige Fristsetzung, berechtigt, sämtliche gelieferten Leistungen zurückzufordern. In der Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
(3)
Das Nutzungsrecht des Kunden beschränkt sich, sofern nicht anders vereinbart, auf die einmalige persönliche Nutzung für eigene Zwecke. Eine darüber hinaus gehende Nutzung, insbesondere die Erstellung und Verwendung von Kopien, die nicht dem ausschließlich persönlichen Gebrauch dienen, sowie jedwede gewerbliche Nutzung die über den konkreten Vertragszweck hinausgeht, ist ausgeschlossen; sie bedarf der gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Diese Pflichten bestehen unbefristet auch nach Beendigung des Auftragsverhältnisses fort.
(4)
An Entwürfen, Skizzen, Plänen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich Bilger sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für sonstige Unterlagen und Gegenstände, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.
VIII. Schlussbestimmungen – Gerichtsstand – Erfüllungsort
(1)
Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
(2)
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(3)
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt ist der Geschäftssitz von Bilger auch der Erfüllungsort.
(4)
Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag ohne Einwilligung der Fa. Bilger abzutreten.
(5)
Sollte eine Regelung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung ist eine solche rechtlich zulässige Bestimmung zu setzen, die dem wirtschaftlich und rechtlich Gewollten am Nächsten kommt.
Stand: 21.08.08